Stallordnung

Gemäß Beschluss des Vorstandes vom 24.06.2003

A. Betriebs- und Stallordnung

  1. Unbefugten ist das Betreten des Stalles, der Sattel- und Futterkammern, der Heu- und Strohlager und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet.
  2. Alle Tore zur Straße oder zum Parkplatz sind aus Sicherheitsgründen stets hinter sich zu schließen!
  3. Das Büro befindet sich rechts neben der Reithalle und ist gekennzeichnet.
  4. Das Rauchen in den Stallungen, Sattel- und Futterkammern , Umkleideräumen sowie im Heu- und Strohlager ist strengstens verboten! Für Jugendliche unter 16 Jahren gilt ein generelles Rauchverbot. Zuwiderhandlung hat Ausschluss aus dem Verein und Hausverbot zu Folge.
  5. Das Befahren des Objektes mit privaten Motorfahrzeugen ist grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn in Absprache mit den verantwortlichen Aufsichtspersonen zur Durchführung von dem Verein dienenden Aufgaben. Zum Abstellen privater Motorfahrzeuge ist der Parkplatz zu benutzen.
  6. Für Vereinspferde ist eine Stallruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr im Interesse unserer Pferde einzuhalten (Ausnahmen sind mit dem Vorstand abzustimmen). Werden in dieser Zeit Privatpferde aus dem Stall geholt, bitten wir dies zügig und ruhig zu tun.
  7. Für Hunde gilt auf dem gesamten Gelände des Vereins Leinenzwang. Die Hundehalter haben dafür Sorge zu tragen, daß ihre Hunde den Reitbetrieb nicht stören. Hundekot auf dem Gelände ist vom Halter des Hundes zu entsorgen.
  8. Pferdeäpfel (außerhalb der Box) sind sofort zu beseitigen. Eigene Abfälle und Schmutz (z.B. Verpackungen von Speisen und Getränken, Speisereste usw.) bitten wir wieder mit nach Hause zu nehmen (da wir uns aus Kostengründen nur eine kleine Mülltonne leisten können).
  9. Die Ausbildungsleiterin leitet den Reitbetrieb. Sie ist für alle Fachfragen des Reitbetriebes zuständig und wird durch die Übungsleiter unterstützt. Reitunterricht durch andere Personen ist nur mit Zustimmung der Ausbildungsleiterin zulässig.
  10. Das Personal und Mitglieder, die Stalldienst übernehmen, dürfen nur im Rahmen der ihnen vom Vorstand zugewiesenen Aufgaben und Anweisungen tätig werden.
  11. Der Verein haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Schul- oder Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst irgendwie an privatem Eigentum der Vereinsmitglieder, Kunden oder Besucher entstehen, soweit der Verein nicht gegen solche Schäden versichert ist und diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Hilfspersonen beruhen.
  12. Die Preise für Reitstunden auf den Schulpferden des Vereins richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung. Ein Anspruch auf volle Ausnutzung der Reitstunde besteht nur dann, wenn der Reiter die Stunde pünktlich beginnt.
  13. Die Abmeldung zu einer Reitstunde muss spätestens am vorhergehenden Tag erfolgen, anderenfalls muss die Reitstunde bezahlt werden. Bestellen einer Stunde kann jederzeit in Absprache mit der Ausbildungsleiterin erfolgen.
  14. Die Pferde werden je nach Ausbildungsgrad des Reiters durch den Ausbilder zugewiesen. Das zugewiesene Pferd wird vom Reiter für die Reitstunde auf den dafür vorgesehenen Plätzen vorbereitet und nach Beendigung der Stunde versorgt. Für Schulpferde ist dafür der hintere Putzplatz zu benutzen. Der Platz vor dem Stall wird von den Einstellern benutzt. Die Putzplätze sind nach dem Reiten von den Benutzern zu reinigen. Die Stallgassen sind nur in Ausnahmefällen (witterungsbedingt) zum putzen zugelassen, wenn dadurch der Stall- und Futterdienst nicht behindert wird.
  15. Vor betreten einer Box ist das Pferd anzusprechen und abzuwarten, bis es sich mit dem Kopf zur Tür gewendet hat. Die Boxen sind nur zu betreten, um das zugewiesene Pferd vorzubereiten oder es zurückzubringen.
  16. Nie hinter einem Pferd stehen!
  17. Ritte außerhalb der Anlage (Ausritte) auf Vereinspferden sind grundsätzlich nur in Begleitung eines Ausbilders oder eines erfahrenen, von der Ausbildungsleiterin benannten Reiters zulässig. Ausritte sind in der Regel auf 2 Stunden begrenzt. Bei Ausritten ist der Ausbilder oder dessen Vertreter für Gangart, Tempo, erforderliches Rasten und sachgemäße Behandlung der Pferde verantwortlich. Er ist weisungsberechtigt. Für Schulpferde, die bei Ausritten offensichtlich abgejagt oder unreiterlich behandelt wurden, ist die doppelte Gebühr zu bezahlen Hunde dürfen bei Ausritten nicht mitgeführt werden!
    Ab Waldbrandwarnstufe 4 ist das Ausreiten ins Gelände nicht mehr erlaubt.
    Einige Grundregeln bei Ausritten:
    • Es ist grundsätzlich eine Reitkappe (mindestens Dreipunkt) zu tragen
    • Vor dem Ausritt Sattel und Zaumzeug überprüfen
    • Ausritte sind nur auf öffentlichen Straßen/Wegen und auf Reitwegen zulässig
    • Der Aufenthalt im Wald ist begrenzt auf die Zeit von 1,5 Stunden nach Sonnenaufgang bis 1,5 Stunden vor Sonnenuntergang, jedoch wird von den Jagdpächtern darum gebeten, den Wald bis spätestens 19:00 Uhr zu verlassen
    • Bei Dunkelheit hat jeder Reiter die notwendige Beleuchtung (vorn weiß, hinten rot) mitzuführen
    • Bei Begegnungen mit Fußgängern oder anderen Reitern ist „Schritt“ obligatorisch
    • Bei schlechten Witterungsverhältnissen sollte auf den Ausritt verzichtet werden.
    • Vorkommnisse, Unfälle und Schäden sind unaufgefordert schnellstens dem Vorstand zu melden!
  18. Werden Schulpferde bei Turnieren eingesetzt, ist dies mit dem Vorstand abzustimmen.

B. Reitordnung

  1. Die Reitanlagen stehen grundsätzlich nach unserem Hallenbelegungsplan (Aushang) zur Verfügung. Machen es Veranstaltungen wie Turniere, Lehrgänge usw. erforderlich, die Reitanlage für den allgemeinen Reitbetrieb zu sperren oder die Benutzung einzuschränken, wird dies durch Aushang bekannt gegeben.
  2. Einzelreiter – unabhängig ob auf Schul- oder Privatpferd – dürfen nur nach Absprache mit dem jeweiligen Ausbilder zu Zeiten reiten, die geschlossenen Abteilungen vorbehalten sind.
  3. Longieren und Voltigieren findet auf den dafür vorgesehenen Plätzen statt. Longieren auf der Reitbahn oder in der Reithalle ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört wird. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn ein Reiter in der Bahn ist und bedarf daher der Absprache. Der genutzte Zirkel ist nach Abschluss jeder Benutzung wieder zu planieren.
  4. Den Anweisungen der Ausbilder ist unbedingt Folge zu leisten.
  5. Grundsätzlich haben alle - unabhängig von ihrem reiterlichen Können oder Alter -, die ein vereinseigenes Pferd reiten, eine (mindestens) 3-Punkt-Kappe zu tragen.
  6. Springen auf Schulpferden ohne Aufsicht des Ausbilders ist nicht zulässig.
  7. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Springreitern frei. Hindernisse sind nach der Benutzung an den vorgesehenen Platz zurückzustellen.
  8. Es gelten die allgemeinen Regeln für das Reiten auf Reitbahnen und Plätzen (s. Aushang in der Reithalle)

C. Schluß

Die vorstehende Betriebs-, Stall- und Reitordnung gilt für alle Personen, welche die Anlagen oder die Pferde des PRV nutzen und betreten, es gibt keinen Unterschied für Mitglieder und Nichtmitglieder! Der Vorstand hat das Hausrecht auf dem Gelände und kann bei groben Verstößen gegen diese Betriebs-, Reit- und Stallordnung bzw. bei Verstößen gegen geltendes Recht ein Hausverbot gegen einzelne Personen aussprechen.

Potsdam, 24. Juni 2003

Potsdamer Reitverein e. V.
Der Vorstand